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Elternbeirat

Nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (§1 Art. 14) muss bei allen anerkannten Kindertagesstätten ein Beirat bestehen. Dieser wird zu Beginn des Kindertagesstättenjahres aus der Mitte der Erziehungsberechtigten gewählt.

Der Beirat hat die verständnisvolle Zusammenarbeit zwischen Träger, Leitung und fachpädagogischem Personal der Kindertagesstätte einerseits und den Eltern andererseits zu fördern. Der Beirat hat nur beratende Funktion, kann aber mit eigenen Vorschlägen und Anregungen an den Träger herantreten, jedoch ohne eigenes Entscheidungsrecht.

Die Organisation und Mitgestaltung von Festen und Basaren ist ein Bestandteil der Arbeit unseres Kindertagesstättenbeirates. Vom Erlös werden Anschaffungen von Spielgeräten und -materialien getätigt, die den Kindern zugute kommen. Unter Mithilfe des Beirates wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Renovierungs- und Gartenaktionen durchgeführt.

Wir danken dem Beirat ganz herzlich für jede Unterstützung.