Nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (§1 Art. 14) muss bei allen anerkannten Kindertagesstätten ein Beirat bestehen. Dieser wird zu Beginn des Kindertagesstättenjahres aus der Mitte der Erziehungsberechtigten gewählt.
Der Beirat hat die verständnisvolle Zusammenarbeit zwischen Träger, Leitung und fachpädagogischem Personal der Kindertagesstätte einerseits und den Eltern andererseits zu fördern. Der Beirat hat nur beratende Funktion, kann aber mit eigenen Vorschlägen und Anregungen an den Träger herantreten, jedoch ohne eigenes Entscheidungsrecht.
Die Organisation und Mitgestaltung von Festen ist ein Bestandteil der Arbeit unseres Elternbeirates.
Vom Erlös werden Anschaffungen oder Aktionen für die Kinder finanziert.