Zum Inhalt springen

Wechsel in die Notbetreuung ab 12.04.2021

Corona
Corona
Datum:
12. Apr. 2021
Von:
Birgit Kühnlein

Die Koordinierungsgruppe Corona von Stadt und Landkreis Bamberg hat in der heutigen Sitzung für den Landkreis entschieden, dass in der kommenden Woche, ab 12. April 2021, ein Wechsel in die Notbetreuung stattfindet. Das bedeutet, dass ab Montag, den 12. April 2021 der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, organisierten Spielgruppen für Kinder sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung grundsätzlich untersagt sind.
Nähere Informationen können Sie auch dem 404. Kita-Newsletter entnehmen.

Folgende Personengruppen sollen eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können:

- Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere,
wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
- Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
- Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
- Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

Es wird an die Eltern appelliert, eine Notbetreuung tatsächlich nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies unbedingt notwendig ist. Dies ist bspw. dann nicht der Fall, wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld auch anderweitig sichergestellt werden kann. Die Notbetreuung kann ferner nur dann in Anspruch genommen werden, wenn

- das Kind keine Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit aufweist,
- das Kind nicht in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person steht bzw. seit dem Kontakt 14 Tage vergangen sind,
- das Kind keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegt.

Der Rahmenhygieneplan findet auch in der Notbetreuung Anwendung.